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   OVG Schleswig-Holstein, 02.09.1992 - 3 M 34/92   

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https://dejure.org/1992,3464
OVG Schleswig-Holstein, 02.09.1992 - 3 M 34/92 (https://dejure.org/1992,3464)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.09.1992 - 3 M 34/92 (https://dejure.org/1992,3464)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. September 1992 - 3 M 34/92 (https://dejure.org/1992,3464)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollzugsanordnung; Anhörung

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 B 28/92
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.1992 - 3 M 34/92

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 587
  • DÖV 1993, 169
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.09.1992 - 3 M 34/92
    Sie ist nicht "aus der Luft gegriffen" (vergl.. BVerwG, Beschl. v. 26.09.1988 - 2 B 132.88 -, Buchholz 237.1 Art. 56 BayLBG Nr. 1).
  • VG Magdeburg, 28.03.2024 - 4 A 106/22

    Abbruchanordnung, Festsetzung der Ersatzvornahme, Kostengrundentscheidungen zur

    Denn es handelt sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen bloßen Annex zur Überwindung eines Vollzugshindernisses (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. September 1992 - 3 M 34/92 -, juris, Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Januar 1994 - 10 S 1942/93 -, juris, Rn. 14) und ein Rechtsschutz nach §§ 68 ff., § 42 Abs. 1 Alt. 1 und § 80 Abs. 1 VwGO wäre wegen Zirkularität unstatthaft, andernfalls die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen die Anordnung wiederum die von ihr angeordnete Vollziehung außer Kraft setzte.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1767/94

    Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflichten des Prozeßbevollmächtigten; Antragsgegner

    Eine Anhörung des Betroffenen vor Anordnung des Sofortvollzugs ist daher auch aus rechtsstaatlichen Gründen nicht geboten (so die Beschl. des Senats v. 11.06.1990 - 10 S 797/90 -, NVwZ-RR 1990, 561 und v. 07.01.1994 - 10 S 1942/93 - des 8. Senats des VGH Baden-Württemberg v. 30.08.1990 - 8 S 1740/90 -, NVwZ 1991, 491; des 3. Senats des VGH Baden-Württemberg v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 - des BayVGH v. 17.09.1987, BayVBl. 1988, 369 sowie des OVG Schleswig- Holstein v. 02.09.1992, NVwZ-RR 1993, 587).
  • VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19

    Beurteilungszeitpunkt für Ausweisung und zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote;

    Bei der behördlichen Anordnung im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO handelt es sich bereits nicht um einen Verwaltungsakt gemäß § 35 Satz 1 VwVfG, sondern sie setzt ihn voraus, zu dem sie einen Annex als ein verfahrensrechtliches Instrument eigener Art bildet, das der Behörde ermöglicht, ein Hindernis des Vollzuges zu überwinden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.01.1994 - 10 S 1942/93 -, juris, Rn. 14; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.09.1992 - 3 M 34/92 -, juris, Rn. 6).
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